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Ein Einbruch in die eigenen vier Wände ist für die Betroffenen meist ein großer Schock.

Die Verletzung der Privatsphäre verändert nicht nur das verloren gegangene Sicherheitsgefühl.

Sie kann auch Auslöser für schwerwiegende psychische Schäden sein, welche oft Jahre andauern können und sogar bis zur Aufgabe der Wohnung und dem Austausch der gesamten Kleidung führen können.

Sicherungstechnische Maßnahmen (elektronische u. mechanische) leisten einen großen Beitrag zu Ihrer Sicherheit. Ergänzt durch richtiges Verhalten und nachbarschaftliche Hilfe wird es Gaunern sehr schwer fallen, Einbrüche oder Diebstähle zu begehen.

  • Der Sicherheitswert einer Verschlussein-
    richtung hängt wesentlich von der Beschaffenheit des Schließbleches und seiner Befestigung ab. Winkeleisen oder Schließbleche aus Chromnickelstahl erhöhen die Sicherheit.
  • Mehrfachverriegelungen erhöhen die Sicherheit einer Tür wesentlich. Diese Verschlüsse lassen sich meist nachträglich in die meisten Türen einbauen. Die Zargen sollten allerdings entsprechend massiv ausgeführt sein.
  • Querriegelschlösser lassen sich als Zusatzschlösser nur an Türen mit tragfähigen Bändern montieren. Der Sicherheitswert einer derartigen Verriegelung hängt wesentlich von der Befestigung der Schließkästen im Mauerwerk ab. Querriegelschlösser werden auch – wie Kastenschlösser – mit Sperrbügel angeboten und vereinigen dann einen Einbruchs- und Überfallschutz.
  • Nicht nur auf das Schloss kommt es an. Der Zylinder sollte unbedingt mit einem Sicherheitsbeschlag geschützt sein. Sichern Sie Ihre Eingangstüre durch zwei Schlösser verschiedener Bauart oder eine Mehrfachverriegelung. Verwenden Sie nur Sicherheitszylinder, die aufbohr-, nachsperr- und abreißsicher sind. Der Außenbeschlag muss aus gehärtetem Stahl bestehen und von innen verschraubt sein. Lassen Sie sich vom Fachmann ein Zusatzschloss mit Sicherheitsbügel montieren. Dies erhöht den Widerstandswert der Türe erheblich. Außerdem bietet der Fangbügel zusätzlichen Schutz gegen ungebetene Besucher!

Quelle: Bundesministerium für Inneres (BMI)

Einbruch bei einer ungesicherten Tür:

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Einbruchsversuch bei einer gesicherten Tür:

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